Der Ablass

  • Anlass für Martin Luthers Zorn über den Ablassprediger Johann Tetzel,
  • Zankapfel seit der Reformationszeit zwischen Katholiken und Protestanten,
  • oft missbraucht,
  • oft falsch verstanden und erklärt,
  • von „modernen“ Katholiken verlacht,
  • aus der heutigen Pastoral fast verschwunden!

Und doch – recht verstanden – eines der schönsten Dinge in der kirchlichen Bußpraxis.
„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegfeuer springt.“
Wer kennt diesen Spruch nicht, der die Art der Ablassverkündigung und die Missbräuche in der Reformationszeit beschreiben soll. Der Dogmatiker Bernhard Bartmann schildert es so: „Missbräuche im Ablasswesen kamen in dieser Periode mehr als zu irgendeiner anderen vor. Nichts zu sagen von den rein weltlichen Zwecken und Interessen, wofür die Ablässe sehr oft ausgeschrieben wurden, so wurden sie doch mehr und mehr in der Hand der Kirche und ihrer Organe zu einer reinen Geld- und Steuerquelle. Päpste, Bischöfe, Fürsten, Ablasskommissare bis herab zum Ablassprediger und Beichtpriester suchten ihren Anteil dabei zu erhalten…“ (Lehrbuch der Dogmatik, Bd. II, Freiburg 1932, S. 420f)
Das Konzil von Trient (1545 – 1563) schaffte den Ablass trotzdem nicht ab, sondern bestätigte seine Rechtmäßigkeit, sorgte aber auch für eine durchgreifende Reform (Abschaffung der Geldablässe durch den Reformpapst Pius V. 1566 – 1572). In unserer Zeit war es Papst Paul VI. (1963 – 1978), der das Ablasswesen noch einmal reformierte; dadurch wird nicht nur der Wesenskern des Ablasses deutlicher hervorgehoben, sondern auch die schon vom Tridentinum geforderte „weise Maßhaltung“ betont.
Zur biblischen Begründung des Ablasses schreibt Bartmann: „Eine gewisse biblische Form des Ablasses kann man in der bekannten Behandlung des Blutschänders zu Korinth erkennen, dem Paulus wegen würdiger Buße das anfängliche Strafmaß abkürzt (1Kor.5,3-5; 2Kor.2,10f.).“
In den ersten Jahrhunderten hatte die Kirche eine sehr strenge Bußordnung. Wer sich einer der drei Kapitalsünden schuldig machte – Glaubensabfall, Mord und Ehebruch -, wurde in den Stand der Büßer versetzt und erst nach einer längeren Bußzeit wieder in die Kommuniongemeinschaft der Kirche aufgenommen. Bartmann schreibt dazu: „Auf Grund der M ä r t y r e r b r i e f e fand in den ersten Jahrhunderten eine Milderung der kanonischen Bußstrafen statt. ‚Märtyrerbriefe‘, damals Friedensbriefe (libelli pacis) genannt, waren kurze Empfehlungsschreiben, die die Bekenner den Gefallenen (lapsi) auf deren Bitten ausstellten, damit sie wieder in die Kirche aufgenommen und zu den heiligen Geheimnissen zugelassen würden, noch bevor sie die ganze Buße abgeleistet hatten. Der Bischof war daran nicht gebunden, gewährte aber gewöhnlich die Bitte.“
In dieser kirchlichen Praxis können wir die Wurzeln des Ablasswesens finden. Die Kirche hat es dann im Laufe der Jahrhunderte weitergedacht und ausgeweitet.

Worum geht es beim Ablass? Worum geht es nicht?

  1. Der Ablass bewirkt keine Sündenvergebung, sondern setzt sie voraus!
    Diese muss im Bußsakrament (Beichte) empfangen werden. Zur Beichte gehört nicht nur Reue, Sündenbekenntnis und Lossprechung, sondern auch die entschlossene Abkehr von der Sünde und der Wille zu einem Leben im Glauben, „der in der Liebe wirksam ist“ (Gal.5,6).
    Außerdem muss man in lebendiger Gemeinschaft (communio) mit der Kirche stehen. Dies bewirkt die hl. Kommunion.
    Beides – Beichte und Kommunion – sind die Voraussetzungen für einen Ablass.
    Wer in diesem Zustand stirbt, ist gerettet und erlangt das ewige Heil.
    Aber da sind noch die sog. zeitlichen Sündenstrafen. Um sie geht es beim Ablass.
  2. Das heißt:
    Jedes Unrecht, jede Sünde gegen die Gottes- und Nächstenliebe hat Folgen, fordert eine Strafe, eine Sühne, eine Wiedergutmachung. Das kann auf vielfältige Weise geschehen: Gebet, Fasten, Opfer, Verzicht, Unrecht ertragen, Taten der Liebe, Leid geduldig ertragen, Krankheit und Leid bewußt auf sich nehmen als Sühne für eigene und fremde Sünden etc.
  3. Wer ehrlich zu sich selbst ist, wird zugeben, dass viele Sünden bei uns – auch nach der Vergebung im Bußsakrament – nicht mehr gesühnt, nicht mehr gutgemacht werden, vielleicht auch nicht mehr gesühnt werden können, weil wir schwache Menschen sind, oder weil uns irgend etwas daran hindert. Wenn ich in diesem Zustand sterbe, so lehrt die Kirche, muss ich noch eine Sühne und Reinigung durchlaufen, die man gemeinhin Fegefeuer nennt. Das ist schmerz¬lich, führt mich dann aber auch zur vollen Gottesgemeinschaft im Himmel.
    Das Fegefeuer gibt es, weil Gott nicht nur barmherzig, sondern auch gerecht ist.
    Ein konkretes Beispiel mag das verdeutlichen:
    Von Rudolf Höss, der ab 1940 das Konzentrationslager Auschwitz zum Vernichtungslager ausbaute und für den Mord an mehr als 1 Million Menschen verantwortlich war, wird berichtet, dass er vor seiner Hinrichtung um geistlichen Beistand bat. Ein polnischer Priester – so heißt es – spendete ihm das Bußsakrament und die hl. Kommunion. Wenn Höss – sofern diese Nachricht stimmt – die Sakramente in echter und tiefer Reue über seine Verbrechen empfangen hat, ist er gerettet, aber es fehlt noch die Sühne für seine Untaten. Er kann natürlich seine Hinrichtung als solche betrachtet haben, aber genügt das? Wohl nicht! Deshalb musste er sicher das Fegefeuer durch¬leiden, das vielleicht darin bestand, ihn all die Schmerzen, die er anderen angetan hatte, selbst durchleiden zu lassen.
    Das fordert einfach Gottes Gerechtigkeit.
  4. Greifen wir noch einmal Punkt 3 auf!
    Viele Sünden bei uns – auch nach der Vergebung im Bußsakrament – werden nicht gesühnt, können auch nicht mehr gutgemacht, nicht mehr gesühnt werden, weil wir schwache Menschen sind oder weil uns irgend etwas daran hindert.
    Da kommt die Kirche ins Spiel. Sie sagt uns: „Ich helfe dir mit einem „Schatz“, den ich habe: Es ist Jesus Christus und all das, was er für uns getan hat, bis zum Opfertod am Kreuz, verbunden mit all dem Guten, das deine Glaubensbrüder und –schwestern, besonders die Märtyrer und die Heiligen, getan haben und tun, von Anfang der Kirche an bis heute. Das alles macht diesen Schatz aus. Denn bei Gott geht nichts Gutes verloren. Jesus selbst fordert uns auf, dafür zu sorgen, dass wir einen unvergänglichen Schatz im Himmel haben. Mit der Binde- und Lösegewalt, die mir, der Kirche, Jesus Christus verliehen hat, und die der Nachfolger des Petrus ausübt, gebe ich ich dir davon zum vollen1 oder teilweisen2 Ausgleich deiner Sündenstrafen; und ich bitte Gott durch und mit Jesus, dass er es so annehmen möge.“
    Und Gott erhört das Gebet der Kirche.
    Die Kirche möchte mir damit helfen, mein Leben von Grund auf zu erneuern, nicht nur, indem sie mir im Namen Jesu die Sünden vergibt und mich neu aufleben läßt im Licht der Gnade Gottes, sondern auch, indem sie die Folgen der Sünde, die Sündenstrafen, ganz oder teilweise löscht. Dadurch bin ich natürlich nicht aus jeder eigenen Verantwortung entlassen, so dass ich mich sozusagen auf die faule Haut legen kann. Schon die Beichte an sich fordert eine Umkehr zu wahrer Gottes- und Nächstenliebe. Und wer z. B. anderen materiell oder immateriell Schaden zugefügt hat, muss selbstverständlich – soweit wie möglich – den Schaden wiedergutmachen. Vielleicht ist er sogar verpflichtet, sich der staatlichen Justiz zu stellen und Strafe auf sich zu nehmen.

Ein Ablass kann besonders wichtig sein für Menschen, die im Sterben liegen. Ihnen gewährt die Kirche zusammen mit dem Sakrament der Krankensalbung einen Ablass aller Sündenstrafen (vollkommener Ablass) auch ohne Beichte und Kommunion, wenn sie krankheitsbedingt diese Sakramente nicht mehr empfangen können 3.
Zu bestimmten Zeiten, z. B. um Allerheiligen und Allerseelen, lädt uns die Kirche ein, einen Ablass für Verstorbene zu gewinnen. Das heißt: Die Kirche sagt uns: Du kannst Gott bitten, dass er das, was dir mit einem Ablass geschenkt wird, Verstorbenen zugute kommen läßt, deren ewiges Heil dir am Herzen liegt, damit ihnen die schmerzvolle Läuterung im Fegefeuer teilweise oder auch ganz abgenommen wird. Natürlich kann man Gott nicht dazu zwingen, man kann nur darum bitten und muss es ihm überlassen, ob und wie er es annimmt 4.
Um einen Ablass zu gewinnen, verlangt die Kirche keine besonderen asketischen Übungen oder ausgefallene Kasteiungen, sondern nur echte Umkehr (Beichte und Kommunion) und einige kleine Zeichen des guten Willens (z.B. siehe unten Anmerkung iv).
Manchmal wird auch anläßlich einer Wallfahrt ein Ablass gewährt. Ebenfalls ist mit dem päpstlichen Segen „urbi et orbi“ an den hohen Festtagen, wenn man ihn gläubig empfängt (auch am Fernsehen), ein Ablass verbunden.
Der Ablass ist also ein großartiges Zeichen innerkirchlicher Solidarität, eine Art von Gütergemeinschaft innerhalb der Kirche, aus deren gemeinsamen „Schatz“ mir zugeteilt wird, wenn ich Hilfe brauche und erbitte. Ich stehe nicht allein vor Gott. Um mich sind alle meine Glaubens¬brüder und –schwestern, Lebende und Verstorbene,

  • „die streitende (kämpfende) Kirche“ (auf Erden),
  • „die leidende Kirche“ (im Fegefeuer),
  • „die triumphierende Kirche“ (in der Herrlichkeit des Himmels).

Sie stehen für mich ein, sie helfen mir, heimzukommen „in das Land der Verheißung, des Lichtes und des Friedens“ (1. Hochgebet der hl. Messe).
Unser Herr Jesus Christus ist nicht nur Heiland, sondern auch Richter. Jeder von uns wird einmal vor ihm stehen und Rechenschaft ablegen müssen für das Gute und Böse, das er im irdischen Leben getan hat. Aber ich bin dabei nicht allein. Alle meine Glaubensbrüder und –schwestern helfen mir, den Übergang zu bestehen, den schmerz-vollen Reinigungsprozess im Fegefeuer zu mildern und zur vollen Gottesgemeinschaft zu gelangen.
Das bedeutet Ablass! Und das ist großartig!

1. sog. vollkommener Ablass. 

2. sog. Teilablass. 

3. Siehe „Die Feier der Krankensakramente“ Nr. 122: Die Spendung des Bußsakramentes oder das Schuldbekenntnis kann abgeschlossen werden mit dem vollkommenen Ablass in der Sterbestunde, den der Priester (tunlichst nach einer kurzen Erklärung) dem Kranken in folgender Weise vermittelt:
„Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes + und des Heiligen Geistes.“
Oder:
„Durch die heiligen Geheimnisse unserer Erlösung erlasse dir der allmächtige Gott alle Strafen des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens; er öffne dir die Pforten des Paradieses und führe dich zur immerwährenden Freude.“

4. Die Gewährung eines Ablasses ist ein juristischer Akt der Kirche. Deshalb werden im Direktorium für Stundengebet und Messfeier der Erzdiözese Paderborn die Bedingungen und Erfordernisse in der (etwas trockenen) Rechtssprache so be¬schrie-ben:
Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen – Beichte und Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang, Gebet in den Anliegen des Papstes – sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12.00 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis; oder
b) vom 1. bis 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, erlangt man einen Teilablass für die Verstorbenen.
Pfarrer Manfred Rauterkus