
Mit aller Entschiedenheit protestieren wir gegen den abscheulichen Missbrauch, der sich am 15. Mai 2025 im Hohen Dom zu Paderborn ereignet hat.[1]
In Anwesenheit der Bistumsleitung (hier) und vor vollem Publikum (hier) wurde das Gotteshaus auf schändliche Weise entweiht.
Der sakrale Raum der Kathedrale wurde zur Kulisse eines heidnischen Spektakels, das eine Verhöhnung des Allerhöchsten und Seiner Kirche war.
Vor dem Angesicht des Herrn im Tabernakel, unmittelbar vor dem Altar, auf dem sonst mit der Zelebration der Heiligen Messe das Erlösungsopfer Christi dargebracht wird, erhielt ein Ensemble-Trio sein Podium für eine blasphemische Aufführung.
Ein halbnackter Akteur und eine Frau betraten die Bühne zur Sensen-Show (hier) vor Kreuz und Osterkerze – ein schamloser paganer Wirbel an heiliger Stätte (hier).
Die dekadente Inszenierung stürzte in ihren desaströsen Tiefpunkt, als ein weiterer Schauspieler mit entblößtem Oberkörper eine Metallschüssel vor den Altar brachte, der für die Anbetung des Eucharistischen Herrn bestimmt ist.
Drei geköpfte, gerupfte, in Windeln gewickelte Hähnchen wurden auf die Schultern (hier) und den Kopf (hier) gesetzt, emporgehoben und -geworfen (hier), schließlich wie Babys umhergeführt (hier) – umrahmt vom Geschrei „Fleisch ist Fleisch!“ sowie von wilden Tanzeinlagen.
Dort, wo die Gläubigen in der heiligen Kommunion den mit Gottheit und Menschheit gegenwärtigen Heiland empfangen, ertönte der Schmähruf „Ich schlachte alles roh!“.
Das insgesamt fünfminütige Debakel war eine eklatante Beleidigung der Heiligsten Dreifaltigkeit, eine entsetzliche Entweihung des Domes und ein öffentlicher Affront gegen den katholischen Glauben.
Dieser beträchtliche Skandal hat national und international heftige Wellen der Empörung hervorgerufen.
Viele Menschen erwarten endlich eine offizielle und dem gravierenden Vorfall angemessene Reaktion des Erzbischofs.
Das Kirchenrecht schreibt in can. 1210 eindeutig vor: „An einem heiligen Ort darf nur das zugelassen werden, was der Ausübung oder Förderung von Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient, und ist das verboten, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist.“
Vor diesem Hintergrund heißt es in can. 1211: „Heilige Orte werden geschändet durch dort geschehene, schwer verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen, die nach dem Urteil des Ortsordinarius so schwer und der Heiligkeit des Ortes entgegen sind, dass es nicht mehr erlaubt ist, an ihnen Gottesdienst zu halten, bis die Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher behoben ist.“
Wir rufen dringend dazu auf, entsprechende Schritte einzuleiten, und zur Wiederherstellung der Ehre des Herrn, dem die Kirche gehört, adäquate Akte der Buße und Sühne zu setzen.
Der Dom muss wieder ein sakraler Raum der Anbetung der Heiligsten Dreifaltigkeit werden!
„Gott lässt Seiner nicht spotten“! (Gal 6,7)
25. Mai 2025
Sechster Ostersonntag
Priesterkreis Communio veritatis
Update
Unsere Erklärung wurde in die Berichterstattung von LifeSiteNews aufgenommen.
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[1] LWLaktuell, LIVE: Die Eröffnung von „775 – WESTFALEN. Die Ausstellung“ und der Festakt „1250 Jahre Westfalen“, 15. Mai 2025, in: youtube.com/watch?v=mTllc06ZYlg, ab 59:09 min, abgerufen am 25. Mai 2025.