Pro Life – gegen das Verbrechen der Abtreibung

Bild: © The Education Resource Fund

Das menschliche Leben ist heilig und unantastbar. Es ist unbedingt zu schützen von seiner Zeugung bis zu seinem natürlichen Ende. Die Würde jeder Person kommt von Gott selbst. Der Schöpfer hat den Menschen nach seinem Bild ins Dasein gerufen und seine väterliche Vorsehung begleitet ihn von Anbeginn:

Denn du hast mein Inneres geschaffen,
mich gewoben im Schoß meiner Mutter.
Ich danke dir, dass du mich so wunderbar gestaltet hast.
Ich weiß: Staunenswert sind deine Werke.

Als ich geformt wurde im Dunkeln,
kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde,
waren meine Glieder dir nicht verborgen.
Deine Augen sahen, wie ich entstand,
in deinem Buch war schon alles verzeichnet;
meine Tage waren schon gebildet,
als noch keiner von ihnen da war
(Ps 139,13–16).

Wer diese Worte der Heiligen Schrift auf sich wirken lässt, erkennt die Liebesgeschichte Gottes mit dem Menschen, den er bei der Erschaffung als „uns ähnlich“ (Gen 1,26) bezeichnet. Wir sehen das überaus beeindruckende Wunder des Lebens, vor dem man nur dankbar staunen kann. Der Mensch hat sich nicht selbst kreiert und ist auch kein biologisches Zufallsprodukt. Diese Wahrheit ist ausgedrückt in dem bekannten Lied Vergiss es nie[1], in dem das Kind selbst angesprochen wird:

„Dass du lebst, war keine eigene Idee,
und dass du atmest, kein Entschluss von dir.
Vergiss es nie: Dass du lebst, war eines Anderen Idee,
und dass du atmest, sein Geschenk an Dich!
Du bist gewollt, kein Kind des Zufalls, keine Laune der Natur!
Ganz egal, ob du dein Lebenslied in Moll singst oder Dur.
Du bist ein Gedanke Gottes, ein genialer noch dazu!

Der Schöpfer ist der Garant des unveräußerlichen Lebensrechtes des Menschen, weil er ihn schon immer wollte, mit einer unsterblichen Seele beschenkt hat und beim Namen ruft:
„Er hat uns von Ewigkeit her geliebt.
‚Bedenke, o Mensch‘, so spricht er, ‚dass ich der erste war, der dich liebte.
Du hattest das Licht der Welt noch nicht erblickt, die Welt war noch nicht da, und ich liebte dich bereits.
Seit ich bin, liebe ich dich!‘“
[2]

Daraus ergibt sich, dass jedes Kind – geboren oder ungeboren – verteidigt und in seiner Würde geachtet werden muss. Das Recht auf Leben kommt jeder Person mit der Empfängnis zu. Von der Zeugung an entwickelt sich der Embryo nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Mit der Befruchtung beginnt das Leben eines neuen Geschöpfes mit seiner eigenen Entfaltung. Die wissenschaftliche Erkenntnis der Bedeutung des Erbgutes bekräftigt: Hier ist ein Mensch von Anfang an!

Die genetische Forschung „hat gezeigt, dass vom ersten Augenblick an das Programm für das, was dieses Lebewesen sein wird, festgelegt ist: eine Person, diese individuelle Person mit ihren bekannten, schon genau festgelegten Wesensmerkmalen. Bereits mit der Befruchtung hat das Abenteuer eines Menschenlebens begonnen, von dessen großen Fähigkeiten jede einzelne Zeit braucht, um sich zu organisieren und funktionsbereit zu sein.“[3]

Mit der Empfängnis sind also schon „die wesentlichen Anlagen der menschlichen Person vorhanden. Sie entfalten sich in einem komplexen Wechselspiel miteinander und im Austausch mit dem mütterlichen Organismus.“[4] So durchläuft der Mensch eine faszinierende Entwicklung. „Wichtige Merkmale und Eigenschaften seiner Person, zum Beispiel die Farbe seiner Augen und Haare, sind bereits eingeprägt und finden auf dem Kopf einer Stecknadel Platz. Biologisch setzt die Befruchtung eine stürmische Entwicklung in Gang. Millionen von Zellen entstehen in den ersten vier Wochen des Lebens.“[5] Schon nach diesem Intervall sind beeindruckende primäre Ansätze der Wirbelbildung erkennbar und die Herzanlage versorgt das kleine Körperchen mit Blut.[6]

Die entsprechende unantastbare Würde erhält das Kind daher nicht mit der Geburt, sondern hat sie vom ersten Moment des Gezeugtseins an. Es ist in jedem Stadium zu schützen und konsequent zu verteidigen! „Ein menschliches Geschöpf ist von seiner Empfängnis an als Person zu achten und zu behandeln, und deshalb sind ihm von jenem Augenblick an die Rechte einer Person zuzuerkennen, als deren erstes das unverletzliche Recht auf Leben angesehen wird, dessen sich jedwedes unschuldige menschliche Geschöpf erfreut.“[7] Das gilt selbstverständlich auch bei Krankheit und Behinderung.

Der gebotene Schutz des menschlichen Lebens hat gerade in unserem Land eine besondere geschichtliche Dimension. Nach dunklen und äußerst leidvollen Erfahrungen wurde am 8. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Seine Präambel betont die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Seine unumstößliche Botschaft ergeht gleich in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Verfassungsrechtlich ist genau herausgestellt, was daraus resultiert.
„Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des ‚Menschen‘ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche ‚Leben‘. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben.“[8]

Die für die Kinder katastrophale Situation ist aber, dass der Staat seiner gebotenen Schutzpflicht faktisch nicht nachkommt. Nach derzeitiger Gesetzeslage gilt eine Abtreibung zwar grundsätzlich als rechtswidrig, bleibt aber mit dem bewussten Winkelzug bestimmter Bedingungen straffrei.
Im Strafgesetzbuch liegt ein krasser offener Widerspruch vor!
In § 218 Abs. 1 heißt es: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Dies wird in § 218a dann de facto ausgehebelt. Dort ist in Abs. 1 Folgendes aufgeführt:
„Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht“, wenn die Abtreibung in den ersten zwölf Wochen vorgenommen werde – und zwar von einem Arzt. Zudem müsse sich die schwangere Frau mindestens drei Tage vorher beraten lassen.

Kirchenrechtlich ist die Situation hingegen eindeutig:
„‚Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation latae sententiae zu‘, das heißt die Strafe tritt von selbst durch Begehen der Straftat ein.
Die Exkommunikation trifft alle, die diese Straftat in Kenntnis der Strafe begehen, somit auch jene Mittäter, ohne deren Handeln sie nicht begangen worden wäre.

Mit dieser erneut bestätigten Sanktion stellt die Kirche diese Straftat als eines der schwersten und gefährlichsten Verbrechen hin und spornt so den, der sie begeht, an, rasch auf den Weg der Umkehr zurückzufinden. Denn in der Kirche hat die Strafe der Exkommunikation den Zweck, die Schwere einer bestimmten Sünde voll bewusst zu machen und somit eine entsprechende Umkehr und Reue zu begünstigen.“[9]

Der perfiden staatlichen Praxis mit dem Beratungsschein als Lizenz zum Töten fällt jedes Jahr in unserem Land eine Großstadt ungeborener Kinder zum Opfer. Bei einer Behinderung wie etwa dem Down-Syndrom wird das Selektieren sogar bis zur Geburt ermöglicht.
Mutter Teresa fand damals eindringliche Worte gegen diese blutige Kultur des Todes, als ihr 1979 der Friedensnobelpreis verliehen wurde: „Heute werden Millionen ungeborener Kinder getötet, und wir sagen nichts. In den Zeitungen lesen wir dieses und jenes, aber niemand spricht von den Millionen von Kleinen, die empfangen wurden mit der gleichen Liebe wie Sie und ich, mit dem Leben Gottes. […] Für mich sind die Nationen, die Abtreibung legalisiert haben, die ärmsten Länder.“ Ihr Appell gegen diesen himmelschreienden Frevel war deutlich: „Der größte Zerstörer des Friedens ist heute der Schrei des unschuldigen, ungeborenen Kindes. Wenn eine Mutter ihr eigenes Kind in ihrem eigenen Schoß ermorden kann, was für ein schlimmeres Verbrechen gibt es dann noch, als wenn wir uns gegenseitig umbringen?“[10]

Die Politiker, die für die Abtreibungsgesetze verantwortlich sind, werden vor dem Schöpfer Rechenschaft abzulegen haben! Ebenso alle, die unmittelbar und hinter den Kulissen an der Kultur des Todes mitwirken. Zu beklagen ist diesbezüglich das weitgehend ohrenbetäubende Schweigen im deutschen Episkopat. Zudem liegt die große Verantwortung der zuständigen Ärzte auf der Hand. Nicht selten wird von den Vätern der ungeborenen Kinder auch entscheidender Druck ausgeübt.
Bei einer überwiegend linksideologisch geprägten Mainstream-Medienlandschaft, die oft verharmlosend von „Schwangerschaftsabbruch“ schwadroniert, ist es wichtig, der Realität ins Auge zu sehen: Bei jeder Abtreibung wird ein kleiner wehrloser Mensch getötet! Die verschiedenen Methoden sind entsetzlich.[11] Fast völlig verschwiegen werden in diesem Zusammenhang auch die schweren psychischen Belastungen der Frauen, wenn sie sich – oft erst im Nachhinein – dessen bewusst werden, was wirklich passiert ist.

Absolut notwendig ist der gemeinsame Einsatz aller Menschen guten Willens für die Kultur des Lebens, die mutig für den Schutz der ungeborenen Kinder kämpft und das wahre Wohl der Frau verteidigt!
In Not geratene Mütter brauchen die volle Solidarität und Unterstützung!
Oft sagen betroffene Frauen, dass sie in ihrer Verzweiflung nicht abgetrieben hätten, wenn nur eine Person helfend zur Seite gewesen wäre. Sie verdienen jede Rückendeckung durch Gebet, menschliche Begleitung und materielle Zuwendung.

Wenn es zu dem Drama gekommen ist, braucht es vor allem echte Seelsorge. Nicht selten meinen betroffene Mütter, alles sei nun vorbei und es gebe keine Hoffnung mehr. Manche äußern den Eindruck, sie seien nun wegen der Schwere der Schuld auf jeden Fall verloren und es gebe keinen Ausweg mehr. Das ist nicht so! Daher sei nachfolgend auf die wegweisenden Worte verwiesen, die uns Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Evangelium vitae hinterlassen hat.

„Einen besonderen Gedanken möchte ich euch, den Frauen, vorbehalten, die sich für eine Abtreibung entschieden haben. Die Kirche weiß, wie viele Bedingtheiten auf eure Entscheidung Einfluss genommen haben können, und sie bezweifelt nicht, dass es sich in vielen Fällen um eine leidvolle, vielleicht dramatische Entscheidung gehandelt hat. Die Wunde in eurem Herzen ist wahrscheinlich noch nicht vernarbt. Was geschehen ist, war und bleibt in der Tat zutiefst unrecht. Lasst euch jedoch nicht von Mutlosigkeit ergreifen und gebt die Hoffnung nicht auf. Sucht vielmehr das Geschehene zu verstehen und interpretiert es in seiner Wahrheit. Falls ihr es noch nicht getan habt, öffnet euch voll Demut und Vertrauen der Reue: der Vater allen Erbarmens wartet auf euch, um euch im Sakrament der Versöhnung seine Vergebung und seinen Frieden anzubieten. Euer Kind aber könnt ihr diesem Vater und seiner Barmherzigkeit mit Hoffnung anvertrauen. Mit Hilfe des Rates und der Nähe befreundeter und zuständiger Menschen werdet ihr mit eurem erlittenen Zeugnis unter den beredtesten Verfechterinnen des Rechtes aller auf Leben sein können.“[12]

8. September 2025
Geburt der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria

Pastor Frank Unterhalt

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[1] Jürgen Werth, Lied „Vergiss es nie – Du bist du“.
[2] Alfons Maria von Liguori, Über die tätige Liebe zu Christus [De praxi amandi Iesum Christum], Rom 1909, 9–14.
[3] Papst Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens (25. März 1995), 60.
Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung Quaestio de abortu procurato (18. November 1974), Nr. 12–13: AAS 66 (1974), 738.
[4] Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.), Broschüre Mensch von Anfang an, Bonn 1980, S. 2.
[5] Ebd., S. 2–3.
[6] Vgl. ebd., S. 3.
[7] Papst Johannes Paul II., 60.
Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung Donum vitae (22. Februar 1987), Teil 1, 1: AAS 80 (1988), 79.
[8] Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Sachstand „Der Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland“, 2018, WD 7 – 3000 – 256/18, S. 4.
[9] Papst Johannes Paul II., 62.
Codex Iuris Canonici, can. 1397 § 2; vgl. ebd., can. 1329.
[10] Mutter Teresa, Ansprache anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises am 10. Dezember 1979 in Oslo.
[11] Vgl. Sundaysforlife, „Die verschiedenen Methoden für Abtreibungen“, in: sundaysforlife.org/de/ressourcen/abtreibung/methoden; abgerufen am 7. September 2025.
[12] Papst Johannes Paul II., 99.