Die Unmöglichkeit der Frauenordination in der Kath. Kirche

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Die Zulassung von Frauen zu allen Weiheämtern gehört zu den hervorstechendsten Forderungen des „Synodalen Weges“, die medial lautstark inszeniert werden. Diese Forderung ist durch das Lehramt der Kirche schon mit höchster Autorität abgelehnt worden, eine Entscheidung, die „verbindlichen und endgültigen Charakter“[1] hat, was für die Mehrheit der Teilnehmer des „Synodalen Weges“ aber offensichtlich von keinerlei Bedeutung ist. „Es macht fassungslos, dass dies auch durch Bischöfe geschieht“[2].

Es ist einhellige Praxis der Katholischen Kirche von der Urkirche bis zur Gegenwart, das Weihesakrament nur getauften und mit ihr in voller Gemeinschaft stehenden Männern zu spenden. Die Frauenordination ist 2000 Jahre lang mit „bemerkenswerter“ Einmütigkeit in der Kirche abgelehnt worden. „Dieses Ereignis ist umso eindrucksvoller, als es sich – vor allem in der Frühzeit der Kirchengeschichte – gegen emanzipatorische Tendenzen abgesetzt hat. Wenn Frauen bei den Häretikern ordiniert werden, … dann wird dieses Verhalten nicht nur als Abweichung von der kirchlichen Disziplin, sondern als Häresie ‚gebrandmarkt‘“[3], und damit als im Gegensatz zum Glaubensbekenntnis qualifiziert.

Diese Einmütigkeit in Praxis und Lehre, nur getauften Männern das Weihesakrament zu spenden sowie die versuchte Weihe einer Frau nicht nur als unerlaubt, sondern auch als ungültig, unwirksam und als Weihesimulation zu betrachten, hat die Kirche erst ziemlich spät, im canon (c.) 968 § 1 des CIC/17 und im c. 1024 des aktuell geltenden CIC/83 rechtlich normiert. Das neue Strafrecht, das am 8. Dezember 2021 in Kraft trat, bestimmt in c. 1397 § 3 CIC ausdrücklich das Verbot der Frauenordination und als Straffolge für den Spender und den Empfänger die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation.

Im Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis (OS) vom 22. Mai 1994 erklärte Papst Johannes Paul II. kraft seines Amtes die Brüder zu stärken, „dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“[4].Der Papst hat sich geäußert, um in dieser Frage jeden Zweifel auszuräumen. Und einen Zweifel löst man oder man löst ihn nicht. Man kann ihn nicht nur für eine gewisse Zeit ausräumen, um irgendeine Möglichkeit offen zu halten, die Entscheidung neu zu formulieren.
Das Hauptargument von OS, die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu spenden, macht deutlich, dass es für die Kirche gleichsam verfassungsgemäße, auf göttlicher Anordnung beruhende Vorgaben gibt, worüber sie auch mit höchster Autorität nicht verfügen kann und darf. „Diese bedeutende Angelegenheit“ betrifft nach OS „die göttliche Verfassung der Kirche“. Das bedeutet, dass sie an etwas rührt, was den Begriff und die Struktur der Kirche, wie sie uns von Jesus Christus hinterlassen wurde, ändern könnte.
Der Papst wollte mit OS nicht eine eigene Meinung durchsetzen, sondern gerade dafür eintreten, dass die Kirche nicht tun kann, was sie will und dass auch er, gerade er, es nicht kann. Hier steht nicht Hierarchie gegen Demokratie, sondern Gehorsam gegen Autokratie. Im Glauben und Sakrament wie in den Grundfragen der Moral kann die Kirche nicht tun, was sie will, sondern wird Kirche gerade dadurch, dass sie in den Willen Christi einwilligt. „Der Ausgangspunkt ist die Bindung an den Willen Christi. Der Papst wird so zum Garanten des Gehorsams. Die Kirche erfindet nicht selbst, was sie tun soll, sondern die findet im Hören auf den Herrn, was sie tun und lassen muss.“[5]

Der verbindliche Grund für diese Lehre und Praxis der Kirche liegt im Beispiel Christi selbst, ausgedrückt in der Wahl der Zwölf. „Die Kirche hat in der Kontinuität der Geschichte durch ihr tatsächliches Verhalten bezeugt, dass sie die Auswahl von Männern zu dem apostolischen Dienst nicht als zeitbedingte, sondern als eine bewusste Handlungsweise des Herrn verstanden hat.
Die Überlieferung dieses Verständnisses ist durch das ordentliche und universale Lehramt erfolgt, jedoch vorzüglich nicht durch entsprechende Lehrvorlagen, sondern durch Verhalten. Das bedeutet jedoch nicht einen inneren Mangel der Überlieferung, denn Lehrvorlagen werden hauptsächlich zur Klarstellung bestehender Auffassungsunterschiede im Glaubensverständnis herausgefordert. Deshalb ist ein kontinuierliches Verhalten auch und gerade, wenn es nur wenig oder nicht von entsprechenden Lehrvorlagen begleitet ist, umso mehr Ausdruck eines unbestrittenen Verständnisses von in der Offenbarung wurzelnden Sachverhalten.“[6]

Wenn der von der Schrift bezeugte, von der Tradition gelebte und vom Lehramt ausgelegte Wille Christi der wesentliche Grund der kirchlichen Lehre ist, „so reicht es dennoch nicht aus, diesen Willen rein positivistisch als eine Art willkürliche Norm zu betrachten. Der Wille Christi ist immer ein Logos-Wille, ein sinnvoller Wille also. Aufgabe des Denkens im Glauben ist es, das Sinnvolle dieses Willens zu suchen, damit es sinngemäß und mit innerer Zustimmung weitergegeben und gelebt werden kann.“[7]

Anlässlich des marianischen Jahres veröffentlichte Papst Johannes Paul II. am 15. August 1988 das Apostolische Schreiben Mulieris Dignitatem (MD) über die Würde und die Berufung der Frau. Christus ist der göttliche Bräutigam. Das zeigt sich am deutlichsten im Werk der Erlösung, das er den Menschen schenkt. „Die aufrichtige Hingabe, die im Kreuzesopfer enthalten ist, hebt endgültig den bräutlichen Sinn der Liebe Gottes hervor.“[8] Diese Erlösung besteht in der totalen Hingabe seiner selbst, seines eigenen Lebens für die Braut und an die Braut. „Christus ist der Bräutigam. Darin drückt sich die Wahrheit über die Liebe Gottes aus, der zuerst geliebt hat“ (vgl. 1 Joh 4,19).
Daher wird der Sohn Gottes als Mann Mensch: Er ist das Realsymbol des Bräutigams. Eben auf diesem Hintergrund ist auch die Berufung der Apostel als Männer zu sehen und damit die Reservierung des Weihesakramentes in der Kirche für Männer. Das Handeln in persona Christi muss Christus nicht nur als Person repräsentieren, sondern in einem Handeln, das spezifisch männlich ist: Das ist im Heilsplan das Handeln des Bräutigams.
Dazu gehören wesentlich die Sakramente der Eucharistie und der Buße. So gehen die Aufträge am Abend des Gründonnerstags („Tut dies zu meinem Gedächtnis“) und am Abend des Ostersonntags („Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben“) an die männlichen Apostel als Ausdruck des Erlösungsaktes Christi als Bräutigam gegenüber seiner Braut, der Kirche. In einer Hinführung zu MD schreibt Joseph Ratzinger: „Dem Geheimnis Christi wohnt vom Wesen her ein sponsaler Symbolismus inne … dieser christologische und sponsale Gehalt der Sakramente, nur er, erklärt, warum Christus als Apostel nur Männer berief und allein ihnen den Auftrag über die Verwaltung der Sakramente der Eucharistie und Buße übertrug … er erfließt aus der inneren Struktur seines Auftrags.“[9]

In der gegenwärtigen Diskussion wird das Priestertum ganz selbstverständlich als Teilnahme an der Entscheidungsmacht, als Machtposition verstanden. Davon ist jedoch im Neuen Testament nichts zu finden, im Gegenteil: der Priester ist vom gekreuzigten Christus her, vom fußwaschenden Christus, vom predigenden Christus her zu verstehen. „Die Hineinnahme ins Sakrament ist Selbstenteignung für den Dienst Jesu Christi … Die Logik weltlicher Machtstrukturen reicht eben nicht aus, um das Priestertum zu verstehen, das ein Sakrament ist und nicht eine soziale Organisationsform. Man kann es nicht unter den Maßstäben der Funktionalität, der Entscheidungsmacht und der Zweckmäßigkeit begreifen, sondern allein von dem christologischen Maßstab her, der ihm sein Wesen als Sakrament gibt – als Enteignung der eigenen Macht in den Gehorsam Jesu hinein.“[10]

Analysiert man die gegenwärtige Diskussion um das Frauenpriestertum, dann zeigt sich zunächst ein merklich gesunkenes Niveau des Glaubensdenkens und der theologischen Diskussion. Ja, der Genus des theologischen Gesprächs wurde und wird vielfach verlassen, da der Großteil der Argumente frauenrechtlichen, psychologischen, pastoralpragmatischen und soziologischen Erwägungen entstammt. Wo aber diese Art von Argumenten die theologische Argumentation zu überwuchern droht, liegt eine Verwechselung von Theologie und Soziologie vor.
Die vielfach erhobene Forderung, Aussagen und Dokumente des Lehramtes müssten vor der (nichtkirchlichen) Öffentlichkeit bestehen können, ist unsachgemäß. „Damit wird die Öffentlichkeit (sogar die nichtkirchliche) eigentlich zum Wahrheitskriterium für kirchliche Lehraussagen erhoben. Man sollte die Konsequenzen dieser Behauptung einmal bedenken, um zu verstehen, dass sie nicht gehalten werden kann.“[11]

Außerdem werden von Theologen kirchliche Lehre und Lehrdokumente einer Probe auf ihre theologische Stichhaltigkeit unterzogen, indem man sie dem eigenen subjektiven Maßstab als letzter Grenze des lehramtlich Sagbaren unterstellt. Bei einem Konflikt des Lehramtes mit der individuellen Meinung eines Theologen (mit Rückendeckung der Medien und der veröffentlichen Meinung), kann dieser nicht das ultimative Urteil über das Lehramt in Anspruch nehmen. Christus hat seine Kirche nicht den (deutschen) Theologen, sondern dem heiligen Petrus mit den Aposteln und ihren Nachfolgern im Bischofsamt anvertraut: „Die Aufgabe aber, das geschriebene und überlieferte Wort Gottes verbindlich zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird“, erklärte das II. Vatikanische Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei Verbum.[12]

Die Kirche ist keine alte Bausubstanz, die durch einen modernen Architekten gesichert, entkernt und nach dem Totalumbau einer neuen Funktion zugeführt werden könnte.[13] Buchtitel wie „Reform – Dieselbe Kirche anders denken“[14] führen in die Irre, weil die Kirche Gegenstand des geoffenbarten Glaubens ist und nicht ein Gedankenprodukt, das im Kopf eines Theologen gezeugt und auf seinem Schreibtisch das Licht der Welt erblickt hätte.[15]

13. Januar 2022

P. Peter Mettler MSF, Dr. theol., lic. iur. can.


[1] Kasper, W., Katholische Kirche. Wesen, Wirklichkeit, Sendung, Freiburg, Herder, 4. Auflage 2011, 340.
[2] Binninger/Gerl-Falkovitz/Menke/Ohly (Hg.), „Was ER euch sagt, das tut“, Regensburg, Pustet, 2021, 10.
[3] Hauke, M., Die Problematik um das Frauenpriestertum vor dem Hintergrund der Schöpfungs- und Erlösungsordnung, Paderborn, Bonifatius, 1994, 472.
[4] Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ordinatio Sacerdotalis, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 117, Bonn, 1994.
[5] Ratzinger, J., „Grenzen kirchlicher Vollmacht“, in: Internationale Katholische Zeitschrift 4 (1994), 337–345, 340f.
[6] Aymans, W., „Veritas de fide tenenda Kanonistische Erwägungen zu dem Apostolischen Schreiben ‚Ordinatio Sacerdotalis‘ im Lichte des Motu proprio ‚Ad tuendam fidem‘“, in: Müller, G.L. (Hg.), Frauen in der Kirche. Eigensinn und Mitverantwortung, Würzburg, Echter, 1999, 380–399, 398.
[7] Ratzinger, a.a.O., 339.
[8] Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Mulieris Dignitatem, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 86, Bonn, 1988.
[9] Ratzinger, J., „Die Frau, Hüterin des Menschen. Versuch einer Hinführung zum Apostolischen Schreiben Mulieris Dignitatem“, in: Die Zeit der Frau, Freiburg, Herder, 1988, 109–120, 118.
[10] Ratzinger, J., „Das Priestertum des Mannes – ein Verstoß gegen die Rechte der Frau?“, in: Müller, G.H. (Hg.) Frauen in der Kirche. Eigensein und Mitverantwortung, Würzburg, Echter, 1999, 267–277, 275.
[11] Scheffczyk, L., „Das Wesen des Priestertums – auf dem Hintergrund der Nichtordination der Frau“, in: Klerusblatt 58 (1978), 37–40.52–54, 38.
[12] Dogmatische Konstitution Dei Verbum, in: Vatikanum II. Vollständige Ausgabe der Konzilsbeschlüsse, Osnabrück, Fromm, 1966, 215–235.
[13] Vgl. Weigel, G., Die Erneuerung der Kirche. Tiefgreifende Reform im 21. Jahrhundert, Illertissen, 2015.
[14] Vgl. Seewald, M., Reform – Dieselbe Kirche anders denken, Freiburg, Herder, 2019.
[15] Vgl. Müller, G., Was ist katholisch?, Freiburg, Herder, 2021, 290.