Zur Wahrheitsfrage in der Theologie

Foto: Rosettenfenster in Notre Dame, Paris
Openverse, Tatiana12 (Lizenz: CC BY-NC 2.0)

Hinter den Reformdebatten in der Kirche stehen interessante Fragen grundsätzlicher Natur, die unberührt liegen bleiben und der Aufarbeitung harren. Im Tagesdisput dominieren flache Reformappelle, die sich häufig der Tür-Metapher bedienen: Ist die Tür schon einen Spalt geöffnet worden oder ist sie noch verschlossen? Zwischen diesen beiden Optionen oszillieren die theologischen Blogs.

Im Hintergrund steht dabei wohl die Auseinandersetzung um die Wahrheitsfähigkeit von dogmatischen Aussagen, die Berechtigung einer verändernden Lehrentwicklung im Kontinuitätsanspruch des Offenbarungsglaubens, die nicht offen und transparent geführt wird. So gibt es vermehrt Stimmen, die um einer anvisierten Zukunftsfähigkeit willen keine diachronen Verbindlichkeiten in der kirchlichen Lehrverkündigung zulassen wollen. Das ehedem Festgelegte soll zugunsten des heute Akzeptablen und in Zukunft Relevanten verflüssigt werden.

Mir scheint es geboten, in der Theologie die verdrängten Kernfragen hinter der irrationalen Reformagenda aufzudecken und aufzugreifen. Wo gibt es eine berechtigte, auch verändernde Entwicklung in der Glaubenslehre und wo liegen die Grenzen solcher Diskontinuität? Welches Gewicht haben definierte Glaubenssätze? Ist die Kirche befugt, sich um ihrer Anpassung an gesellschaftliche Plausibilitäten willen über das hinwegzusetzen, was ab Apostolis tradita ist? Um nur einige Denkanstöße zu liefern. Thomas Marschler, Michael Seewald und Reinhard Hütter haben darüber vor einiger Zeit in der „Herder Korrespondenz“ eine kontroverse Debatte geführt.

In engem Zusammenhang damit steht dann auch die Frage: Inwiefern bedürfen die heutigen Probleme der Kirche einer reductio in christologiam? Welche bleibende Gültigkeit ist schon seit der frühen Zeit der Kirche den christologischen und trinitätstheologischen Lehraussagen der alten Konzilien im Hinblick auf spätere Reflexionen zugestanden worden? Wo liegt die Bedeutung der Vätertradition für die ganze Entfaltung der theologischen Lehre?

Eine rein geschichtliche Sehweise, die immer nur kontingent bleibende Ereignisse, und seien es Lehrentscheidungen, vor ihr Visier bekommt, wird diese sehr entscheidende Frage nicht in einem dogmatischen Sinn konsistent beantworten können. So besteht die offene Aufgabe, zu klären, worin, das heißt in welchen propositionalen Festlegungen sich – bei aller Kontingenz von deren Zustandekommen – die Absolutheit der Offenbarung, so wie sie von der Kirche rezipiert wird, artikuliert.

Die heutige Rede über die Kirche und ihre Reform lässt oftmals Defizienzen in der Auffassung ihres Wesens und ihrer Sakramentalität erkennen, womit meist ein rein funktionales Amtsverständnis in ihr korrespondiert.

Für eine zukunftsweisende Ekklesiologie, die auch die diachrone Tradition (Patristik, Mittelalter, Konzilien) als maßgeblich mit in ihre Prinzipien aufnimmt, wird es darauf ankommen, zu zeigen, dass der Kirche – ausgehend von der Ursakramentalität des Menschseins Jesu – ein sakramentaler Charakter zukommt, ist sie doch immer „ecclesia de Eucharistia“. Die Kirche ist mit dem neuen Leibsein Jesu, das er aus der Auferstehung gewinnt, wesenhaft verschränkt.

Wenn wir sagen: Die Kirche ist Grundsakrament, so entspricht dies der sakramentalen Denkform der katholischen Theologie. Diese steht heute zur Diskussion.
Wer eine Kircheneinheit ohne gemeinsames Bekenntnis und ohne Einigung in der Frage der apostolischen Amtsnachfolge für möglich hält, dokumentiert damit das Abhandenkommen eines sakramentalen Denkens.

Eng verbunden mit der Frage nach der sakramentalen Konstitution der Kirche ist die nach dem Wesen des ordo und des priesterlichen Dienstamtes, das nach katholischem Verständnis auf der successio apostolica fußt und durch Handauflegung und Gebet übertragen wird. Man wird gerade im Interesse eines soliden ökumenischen Gesprächs in der nächsten Zeit genauer erörtern müssen, ob es ein solches Amt der Apostelnachfolge gibt oder ob das Dienstamt in der Kirche lediglich auf einer Beauftragung durch die Gemeinde und Ordination beruht.

Einige Hinweise dazu können mit Blick auf die Sendung Jesu gegeben werden, die sich gerade in der Sammlung und Konstituierung des 12er Kreises dokumentiert: Bei Mk 3,14 heißt es wörtlich: „Und er machte die 12, dass sie beständig bei ihm seien und dass er sie aussende zu verkündigen.“ Die Einsetzung des 12er Kreises weist auf den Anspruch Jesu, das ursprünglich aus 12 Stämmen bestehende Israel wiederherzustellen. Die 12 werden gesandt, die Kirche an ihr Christuszeugnis zu binden. Nach Lk stehen die Episkopen oder Presbyter, ohne selbst Apostel zu sein, in der Nachfolge der Apostel. Mit den 12 haben sie gemeinsam, dass sie das Voraus des Hauptes Christus gegenüber seinem Leib, der Kirche, sakramental repräsentieren. Durch das Sakrament des ordo wird das Amt der Apostelnachfolge übertragen.

Dieses Amt besteht in der sakramentalen Repräsentation des Voraus Christi vor seiner Kirche. Es ist ein gründendes, leitendes und richtendes Amt. Und es ist sakramentale Vollmacht, nicht aus sich heraus, sondern als geliehene. Im Hinblick auf die Gemeinde bedeutet dies:

Durch die Unterscheidung des besonderen vom gemeinsamen Priestertum muss strukturell sichtbar bleiben, dass die Gemeinde sich nicht selbst leitet. Die Gemeindeleitung ist prinzipiell an das Sakrament des ordo gebunden.

25. Januar 2026

Prof. Dr. habil. Michael Stickelbroeck