Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt
Es ist aus der bisherigen Diskussion klar geworden, dass aus kirchenrechtlicher Sicht die pastorale Handreichung bzw. Orientierungshilfe, die es evangelischen Christen in einer konfessionsverschiedenen Ehe mit einem Katholiken ermöglicht werden soll, im Einzelfall und nach einem seelsorglichen Gespräch die heilige Kommunion zu empfangen, überhaupt noch gar nicht umsetzbar sind. Der Ständige Rat als auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz haben in ihrer Erklärung darauf hingewiesen, dass man nun auf eine Antwort aus Rom auf die Frage wartet, was mit der „schweren Notlage“ gemeint ist, und dass bei der folgenden Versammlung der Bischofskonferenz im Herbst über das weitere Vorgehen in dieser Frage nachgedacht würde. Weiterlesen.