Die EU auf dem Weg der Kultur des Todes

Europäisches Parlament in Straßburg

Gastbeitrag von Hedwig von Beverfoerde

Abtreibung als ein Menschenrecht – dies hat das Europäische Parlament postuliert, als es im Juni 2021 mit großer Mehrheit für den sogenannten „Matić-Bericht“ stimmte.

Das Papier, eingebracht von dem sozialistischen Abgeordneten Fred Matić, lädt in Punkt 35 „die Mitgliedsstaaten dazu ein, ihre nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Abtreibung an die [vermeintlichen, Anm. d. Verfasserin] internationalen Standards der Menschenrechte anzupassen, indem sie sicherstellen, dass Abtreibung auf Wunsch der Mutter in der frühen Schwangerschaft immer legal ist.“ 

Hier stellt sich unweigerlich die Frage: Kann Abtreibung überhaupt ein Menschenrecht sein, wie dies seit Jahren in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder behauptet wird?

Aus katholischer Einsicht ist das Töten eines ungeborenen Kindes vom Zeitpunkt der Empfängnis an Mord und verstößt gegen das 5. Gebot Gottes. Gott, der allmächtige Schöpfer allen Seins hat ein einziges Geschöpf nach Seinem Abbild geschaffen und über alle Geschöpfe erhöht: den Menschen (Gen 1,27). Aus Liebe. Er bezeugt dies auf unüberbietbare Weise, indem Er in Seinem göttlichen Sohn Jesus Christus selbst Mensch wurde, unter uns gewohnt hat und durch Sein Kreuzesopfer jeden einzelnen Menschen vom ewigen Sündentod erretten will. 

Für den gläubigen Christen ist damit klar: Was, wie die Abtreibung, dem Willen und dem Recht Gottes entgegensteht, kann nicht Recht des Menschen sein. Aber wie sieht es für den Nichtgläubigen aus? Kann er auf rechte Weise zu dem Ergebnis kommen, Abtreibung als Menschenrecht anzuerkennen?

Wenn man die Existenz universeller, unveräußerlicher und unteilbarer Rechte eines jeden Menschen qua Zugehörigkeit zur menschlichen Spezies, annimmt, – wodurch Menschenrechte definiert sind –, dann muß an erster Stelle notwendigerweise das Recht auf Leben stehen. Denn alle nachfolgenden Menschenrechte setzen die Existenz des Menschen, also sein Leben, voraus. Tote Menschen können nicht mehr Träger subjektiver Rechte sein. 

Und siehe da: In der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte der Vereinten Nationen von 1948 heißt es im ersten inhaltlichen Punkt in Art. 3: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Entsprechend stellt auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Art. 2 Abs. 1 fest: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.“ Die Europäische Menschenrechtskonvention bekräftigt in Art. 2 Abs. 1 (Recht auf Leben) sogar zusätzlich: „Niemand darf absichtlich getötet werden…“

Bleibt die Frage zu klären, ob die ungeborene Leibesfrucht eines Menschen überhaupt ein individueller Mensch ist, dem damit die Menschenrechte eigen wären. Diese Frage hat die Wissenschaft tatsächlich eindeutig beantwortet. Mit Verschmelzung von Ei- und Samenzelle und der ersten Zellteilung (Mitose) ist ein individueller Mensch (oder mehrere, z.B. eineiige Zwillinge) gezeugt und damit existent. Er darf demnach nicht getötet werden. 

Aber genau das ist das Ziel von Abtreibung: den ungeborenen Menschen zu töten. Abtreibung negiert damit die Menschenrechte in ihrer Gesamtheit, da sie dem grundlegenden ersten Menschenrecht, dem Recht auf Leben, eines noch dazu völlig hilflosen, unschuldigen Menschen, diametral widerspricht. Damit ist logischerweise ausgeschlossen, daß die Abtreibung eines Menschen (Menschenrechtsträger) selbst ein Menschenrecht sein kann. 

Im Gegenteil ist die sachlich unmögliche Erhebung von Abtreibung zu einem „Menschenrecht“ durch das Europaparlament die größtmögliche Perversion von Menschenrechten und bedeutet – wenn dies nicht korrigiert wird – nicht nur den offenen Widerstreit der Europäischen Union gegen Gottes Gebot, sondern auch deren faktische Nicht-mehr-Anerkennung der Existenz von Menschenrechten schlechthin. Die Folgen werden fatal sein.

Hedwig von Beverfoerde, Sprecherin des Aktionsbündnisses für Ehe & Familie – DemoFürAlle

www.demofueralle.de