Es läuft alles, wie es laufen muß. Wo gestern noch von Ausnahmen und eingehender Gewissensprüfung als Voraussetzung für den Empfang der Kommunion durch konfessionsverschiedene Ehepartner die Rede war, gibt es heute schon eine pauschale Einladung an Partner in Ehepaaren, die ein 25-jähriges oder höheres Ehejubiläum feiern. Der einladende Verwalter der Eucharistie, Bischof Jung von Würzburg, hat diese Einladung listig auf „Jubelpaare“ und auch nur wenige besondere Feiertage beschränkt, so daß die Fachleute des kanonischen Rechts noch jahrelang darüber streiten können, ob seine „Einladung“ nun wirklich pauschal – und damit ein Verstoß gegen kanonisches Recht – war, oder angesichts der begrenzten Reichweite doch noch als „Ausnahmeregelung“ durchgehen kann. Weiterlesen.