
Gastbeitrag von Alexandra Maria Linder
In der Debatte um die sogenannte „Leihmutterschaft“ wird häufig suggeriert, dass es einfach um die Gründung einer glücklichen Familie geht, wo fremde Menschen selbstlos nachhelfen. Worum geht es wirklich?
Der Wunsch nach einem gesunden Kind zum perfekten Zeitpunkt ist natürlich, war aber bisher in der Menschheitsgeschichte nicht zu verwirklichen. Mit neuen reproduktiven Techniken, bei Bedarf mit genetischen Komponenten von Dritten und Austragung der Kinder durch andere Dritte soll dieser Wunsch immer leichter und perfekter realisiert werden. Es geht letztendlich um eine Art Werklieferungsvertrag: Ein Paar will ein Kind, mit einem vorab gewählten Geschlecht, zu einem möglichst genau bestimmten Zeitpunkt und in einer sorgfältig ausgewählten Qualität.
Wenn aus biologischen (Unfruchtbarkeit) oder Partner-Konstellationsgründen (gleichgeschlechtliche Partnerschaften) keine eigenen Kinder möglich sind, bieten Firmen an, die Herstellung zu übernehmen. Dies gilt auch für amerikanische Schauspielerinnen, die ihren Körper nicht durch eine Schwangerschaft beeinträchtigen oder einen gerade gedrehten Film nicht unterbrechen möchten. Oder für reiche Menschen wie Elon Musk, der nach dem frühen Tod eines Kindes nichts mehr dem Zufall oder Schicksal überlassen möchte.
In Deutschland entbrannte die aktuelle Diskussion durch zwei CDU-Bundestagsabgeordnete, die im Abstand von einigen Monaten von ihrem „Kinderglück“ durch diese Methode berichteten: Hendrik Streeck, Drogenbeauftragter der Bundesregierung, und im Sommer Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Der Katholik Spahn ist inzwischen von diesem Führungsamt zurückgetreten, bleibt aber Abgeordneter der CDU.
Der normale Ablauf ist etwa so: Es wird eine Firma ausgesucht, die Kataloge von „Eizellspenderinnen“ und Kataloge von austragenden Frauen bereithält. Aus dem ersten Katalog sucht sich das Paar die Frau heraus, die sie genetisch in den Kindern wiederfinden möchten: passende Rasse und Herkunft, gewünschte Augen- und Haarfarbe, Intelligenzquotient, Talente, Beruf und vieles mehr.
Wenn die „Eimutter“ ausgesucht und unter Gesundheitsrisiko hormonell stimuliert wurde, werden die ihr entnommenen Eizellen entweder mit dem Samen eines Partners des Paares oder genetisch wiederum fremdem Samen künstlich befruchtet. Das Ziel sind möglichst 10-14 Embryonen, um genügend Auswahl zu haben. Die produzierten Kinder werden sortiert, um den Geschlechtswunsch des Paares zu erfüllen, und einer genetischen Qualitätskontrolle unterzogen. Minderwertige, kranke, genetisch auffällige und unerwünschte Embryonen werden „verworfen“. Von den besten Exemplaren wird eines der aus dem anderen Katalog ausgewählten „Leihmutter“ eingesetzt, der Rest für weitere Kinderwünsche oder den nächsten Versuch nach Fehlgeburt oder Abtreibung eines nicht perfekt weiterentwickelten Kindes kryokonserviert (tiefgekühlt).
Da die Schwangerschaft vor allem aufgrund der fremden Gene gesundheitlich sehr gefährlich ist, muss die „Leihmutter“ engmaschig kontrolliert werden (Bluthochdruck, Präeklampsie, Frühgeburt sind nur einige Gefahren). Schon vor der möglichen Schwangerschaft ist sie verpflichtet, bestimmte Medikamente einzunehmen oder nicht einzunehmen, auf ihre Gesundheit zu achten etc. Nach der Geburt wird das Kind der austragenden Frau möglichst schnell abgenommen, damit keine weitere Bindung entsteht. Für das Kind eine hochtraumatische Erfahrung.
In Verträgen steht häufig auch, dass die Frauen abtreiben müssen, sollten die Kinder nicht dem vertraglich vereinbarten Qualitätsstandard entsprechen. In einem aktuellen Fall hat die „Leihmutter“ Mc Kenna West das bestellte Kind in Texas geboren, obwohl die Bestelleltern es wegen eines schweren Herzfehlers abtreiben lassen wollten. Nun streitet man sich gerichtlich, wer das Sorgerecht bekommt oder hat. Aktuell darf die „Leihmutter“, die den kleinen Jungen gerettet hat, offenbar keinen Kontakt zu ihm haben, während die „intended parents“ (die beabsichtigten Eltern), die ihn nicht haben wollten, liebevoll an seinem Bett sitzen.
Die Kosten für den Werklieferungsvertrag liegen in den USA im sechsstelligen Bereich. Deutlich günstiger war es früher in Indien und Thailand. Nach einem spektakulären Fall, wo eine thailändische „Leihmutter“ einen Zwillingsjungen mit Down-Syndrom trotz Abtreibungsdrucks behielt und die australischen Bestelleltern nur das gesunde Mädchen mitnahmen, beendeten die beiden Staaten diese Ausbeutung ihrer Frauen. Auch in der Ukraine ist es deutlich günstiger als in den USA, das Geschäft läuft trotz des Krieges weiter. Die USA sind am teuersten, aber auch am professionellsten und haben die größte Auswahl an Firmen.
„Leihmutterschaft“ ist in Deutschland verboten, zum einen durch das Embryonenschutzgesetz und zum anderen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (demnach ist die Mutter eines Kindes diejenige, die es geboren hat). Sie verstößt gegen die Menschenwürde von Frauen und Kindern, weil Frauen zu reinen Gebärmaschinen und genetischen Lieferantinnen und Kinder zur Design-Ware gemacht werden. Auch die sogenannte „altruistische“ Variante, bei der alle Beteiligten ihr Gehalt bekommen, nur ausgerechnet die Frau, die das größte Risiko trägt, keine Vergütung erhalten soll, ist frauen- und kinderfeindlich.
Lebensrechtler fordern eine klare Gesetzgebung nach dem Vorbild Italiens, die diese Form des Kinderhandels und der Ausbeutung von Frauen vollständig verbietet und auch keine Schlupflöcher für den Import gekaufter Kinder zulässt.
20. August 2026
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Weitere Informationen:
Kurznachricht „Kinderglück“ von Jens Spahn:
https://www.youtube.com/watch?v=7x_aON8iYQY&list=PLyk0j1wI__5nrX-JPvclpMaV3-Dk3f1Nd&index=2
Interview mit Birgit Kelle im EWTN-Monatsmagazin Perspektive Leben:
(https://www.youtube.com/watch?v=W64Ijw0gea4)
Buch: Birgit Kelle, Ich kauf mir ein Kind
