„Ehe für alle“ ist ein massiver Kulturbruch

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Die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur so genannten „Ehe für alle“ stellt einen massiven Kulturbruch dar!

Dass es sich hierbei um einen eklatanten Widerspruch zum Grundgesetz handelt, ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.6.2012: „Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Artikel 6, Absatz 1 einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.“

Diesbezüglich stellt der hl. Thomas von Aquin treffend fest: „Jedes von Menschen gemachte Gesetz ist insofern rechtskräftig, als es aus dem Naturgesetz hervorgeht. Umgekehrt ist, was dem Naturgesetz widerspricht, kein Gesetz, sondern eine Verdrehung des Gesetzes“ (Summa theologiae, I-II, q. 95, a. 2).

Wegweisend ist in diesem Sinne die Erklärung des II. Vatikanischen Konzils, dass „die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt […] von größter Bedeutung für den Fortbestand der Menschheit ist […] Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institution der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung“ (vgl. Gaudium et spes, 48).

Es darf in diesem Zusammenhang auch nicht verschwiegen werden, dass homosexuelle Praktiken zu den äußerst gravierenden Sünden gehören, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen (vgl. KKK 2396) und von der Hl. Schrift vehement zurückgewiesen werden (vgl. Gen 19,1–29; Lev 18,22; Röm 1,24–27; 1 Kor 6,9–10; 1 Tim 1,10).

Es ist notwendig, kraftvoll für die Ehe zwischen Mann und Frau als Fundament der Gesellschaft einzustehen − „und dies gerade in einer Zeit, in der die Kirche besonders dringend überzeugender Hirten bedarf, die der Diktatur des Zeitgeistes widerstehen“, wie der große und geliebte Papst Benedikt XVI. im Nachruf auf Joachim Kardinal Meisner geschrieben hat.

Pastor Frank Unterhalt