Klarstellung

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Die auf „Amoris laetitia“ Bezug nehmende Weisung der deutschen Bischöfe zum Sakramentenempfang für wiederverheiratete Geschiedene ist unannehmbar!

Wirkliche Barmherzigkeit mit den betroffenen Personen ist niemals von der Wahrheit zu trennen. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es: „Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen“ (KKK 1650).

Auf die Frage, ob es einen Widerspruch zwischen der Lehre und dem persönlichen Gewissen geben könne, gab der Präfekt der Glaubenskongregation, Gerhard Ludwig Kardinal Müller, der Zeitschrift „Il Timone“ (Februar 2017) die klare Antwort: „Nein, das ist unmöglich. Zum Beispiel kann man nicht sagen, dass es Umstände gibt, aufgrund derer ein Ehebruch keine Todsünde bildet.“

Im Apostolischen Schreiben „Familiaris Consortio“ betonte der hl. Papst Johannes Paul II. in echter Hirtensorge, dass sich ein solches Paar verpflichtet, völlig enthaltsam zu leben, um das Sakrament der Buße und der Eucharistie empfangen zu können (vgl. FC 84).

„Il Timone“ erkundigte sich nun auch bei Kardinal Müller, ob diese Weisung noch Gültigkeit habe. Kardinal Müller: „Gewiss, das kann nicht überwunden werden, weil dies nicht allein ein positives Gesetz Johannes Pauls II. ist, sondern weil er das zum Ausdruck gebracht hat, was konstitutiv Element der christlichen Moraltheologie und der Sakramententheologie ist […] Für uns ist die Ehe Ausdruck der Teilhabe an der Einheit zwischen Christus und seiner Braut, der Kirche […] Das ist die Substanz des Sakraments, und keine Macht im Himmel oder auf Erden, weder ein Engel noch der Papst noch ein Konzil noch ein Gesetz der Bischöfe vermögen dies zu ändern.“

Pastor Frank Unterhalt